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Appellationen
Vorbemerkung

Lassen Sie sich nicht unbedingt durch die offiziellen Qualitätsbezeichnungen, die von den Vorschriften des Weinrechtes abgeleitet sind, leiten: Diese lassen in der Regel keinen zuverlässigen Rückschluß auf die tatsächliche Qualität und vor allem auf den Geschmack des Weines zu. Hervorragende Weine führen oftmals nur die Bezeichnung "Topikos Oinos" (= Landwein), während mäßige bis schlechte Weine unter Umständen als Qualitätswein mit Ursprungsbezeichnung eingestuft sein können. Am besten, Sie verlassen sich auf Ihr eigenes Urteil!

Dies vorausgeschickt, hier die vom griechischen Weinrecht nach französischem Vorbild eingeführten drei verschiedenen Qualitätsbezeichnungen:


Tafelwein Epitrapezios Oinos (Επιτραπέζιος Οίνος)
Landwein Topikos Oinos (Τοπικός Οίνος)
Qualitätswein mit Ursprungsbezeichnung für trockene Weine O.P.A.P. = Onomasia Proelefseos Anoteras Poiotitas (Ονομασία Προελεύσεως Ανωτέρας Ποιότητας), was der französischen Appellation AOC= Appellation d'Origine Contrôlée entspricht.
O.P.A.P. Weine haben eine rote Banderole, die über den Korken unter die Kapsel geklebt sein muss.
Qualitätswein mit Ursprungsbezeichnung für liebliche/süße Weine O.P.E. Onomasia Proelefseos Elegchomeni (Ονομασία Προελεύσεως Ελεγχόμενη), was ebenfalls der französischen Appellation AOC= Appellation d'Origine Contrôlée entspricht.
O.P.E. Weine haben eine blaue Banderole, die über den Korken unter die Kapsel geklebt sein muss.


Bei Qualitätsweinen können die Prädikate "Réserve" (Epilegmenos, Επιλεγμένος) und "Grande Réserve" (Idika Epilegmenos, Ειδικά Επιλεγμένος) vergeben werden. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:


Réserve (Weiß- und Rotweine) mindestens 2 Jahre alt, mindestens 6 Monate im Holzfaß, mindestens 6 Monate in der Flasche
Grande Réserve (Weißweine) mindestens 3 Jahre alt, mindestens 1 Jahr im Holzfaß, mindestens 2 Jahre in der Flasche
Grande Réserve (Rotweine) mindestens 4 Jahre alt, mindestens 2 Jahre im Holzfaß, mindestens 2 Jahre in der Flasche